Kauf und Verkauf von Immobilien
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien umfasst die anwaltliche Tätigkeit:
Einholung von Baugenehmigungen, Begründung von Sondereigentum-Wohnungeigentum, Erstellung von Miteigentumsverträgen, rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Bauvorhaben, Durchführung aller Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Legalisierung und Rechtmäßigkeit von Objekten, umfassende rechtliche Prüfung der Immobilie, Erstellung von Verträgen, Vorverträgen und Nachträgen, Kontrolle sämtlicher Urkunden, Verträge und Willenserklärungen, Prüfung und Durchführung von Eintragungen im Grundbuch und Kataster, steuerrechtliche Beratung zu Immobilientransaktionen, Vertretung der Rechte und Interessen der Parteien vor Gericht und anderen Behörden.
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