Grundbuchrecht
Beim Kauf oder Verkauf von Immobilien führt der Anwalt insbesondere:
Prüfung des Grundbuchstands beim zuständigen Gericht, Erstellung und Einreichung von Anträgen auf Eintragung des Eigentumsrechts und anderer dinglicher Rechte, Anträge auf Änderungen der Eintragungen bezüglich Status, Daten oder Rechte der Partei im Grundbuch.
Kontaktieren Sie uns mit Vertrauen!
